Knochenbrüche (Frakturen) geschehen, wenn eine zu große mechanische Belastung einwirkt. Knochenbrüche können in den verschiedensten Varianten bestehen und müssen behandelt werden. Abhängig von der Schwere der Verletzung ist eine nicht-operative Therapie oder eine Operation sinnvoll.
In der Regel entstehen Knochenbrüche durch mechanische Gewalt. Dies kann wie bei Unfällen, beim Sport, bei Stürzen und ähnlichen Hergängen passieren. Es kommt auch vor, dass ein Knochen durch eine Dauerbelastung langsam immer weiter geschädigt wird und irgendwann bei einem eher geringen Anlass bricht (Ermüdungsfraktur, Stressfraktur).
Ein Knochenbruch, der ohne Gewalteinwirkung (Spontanfraktur) oder nur mit leichter Gewalteinwirkung entsteht, wird als pathologische Fraktur bezeichnet. Hier liegt eine erhebliche Schädigung der Knochensubstanz als Ursache vor, durch Osteoporose (Knochenschwund) oder Tumore.
Prinzipiell sind Frakturen an allen Knochen des Menschen möglich. Am häufigsten betroffen sind die Unterarmknochen, weil Menschen Stürze meist mit den Armen abfangen. Ebenfalls oft betroffen sind diverse andere Knochen der Gliedmaßen und die Rippen. Die Bruchstücke einer Knochenfraktur können noch in der richtigen Position liegen oder verschoben sein. Der Knochen kann auch nur angerissen sein.
Bei einem Knochenbruch treten Schmerzen auf, besonders bei Belastung des jeweiligen Körperteils. Die ursprüngliche Funktion ist abgeschwächt oder nicht mehr ausführbar. Meist besteht eine Schwellung und eventuell ein Bluterguss. Bei verschobenen Brüchen kann der Körperteil bisweilen sichtbar verformt oder übermäßig bewegbar sein. Eine so genannte offene Fraktur liegt vor, wenn Knochenbereiche aus der Haut herausragen.
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In der Regel ist auch Gewebe um den Knochen herum mitverletzt, unter anderem Muskeln, Sehnen, Bänder oder auch die Haut. Ebenfalls kann eine Blutgefäß- oder Nervenverletzung bestehen. Im Rumpf- oder Beckenbereich können innere Organe geschädigt sein.
Nach Knochenbrüchen kann es immer zu Folgeschäden kommen, wie zu Verschleißerscheinungen im Gelenk (Arthrose).
Ein Knochenbruch ist in den meisten Fällen sehr leicht zu diagnostizieren. Allerdings können ganz feine Knochenbruchrisse übersehen werden. Es erfolgt die Befragung des Patienten (Anamnese), insbesondere zum Unfallhergang, sowie die körperliche Untersuchung. Der Bruch kann oft im Röntgen dargestellt werden. Manchmal sind weitere bildgebende Untersuchungen, wie eine Computertomographie (CT), notwendig.
Verletzungen ohne Knochenbruch müssen von Verletzungen mit Knochenbruch abgegrenzt werden. Liegt eine Fraktur vor, muss nach weiteren Gewebeschäden in der Umgebung gesucht werden.
Wenn die Knochenstücke nicht oder nicht wesentlich gegeneinander verschoben sind, kann oft eine nicht-operative Therapie durchgeführt werden. Wenn Vorerkrankungen des Patienten vorliegen, unter denen eine Operation besonders riskant wäre, muss unter Umständen auch in anderen Fällen auf den Eingriff verzichtet werden. Zur konservativen Behandlung wird der betroffene Knochen meist für mehrere Wochen stabilisiert. Dies geschieht durch einen straffen Verband, einen Gips oder spezielle Schienen oder Schuhe. In bestimmten Fällen kann eine besondere Streckung des Knochens notwendig werden (Extensionsbehandlung). Während der Zeit der konservativen Behandlung wird der Heilungsverlauf mit Röntgen und weiteren Untersuchungen kontrolliert.
Eine Operation muss meist bei verschobenen oder komplizierten Knochenbrüchen erfolgen. Auch die Lage beziehungsweise der betroffene Knochen spielt eine Rolle dabei, ob ein chirurgischer Eingriff notwendig ist.
Zur Operation eines Knochenbruchs erfolgt eine örtliche Betäubung, eine Regionalanästhesie (Betäubung eines größeren Körperbereiches) oder eine Vollnarkose. Bisweilen wird, wenn eine Gliedmaße betroffen ist, eine stramme Manschette angelegt, um die Durchblutung vorübergehend zu stoppen (Blutsperre). Damit können Blutungen verringert und die Sicht auf den Operationsbereich gebessert werden.
Die Bruchstücke werden, falls sie verschoben sind, wieder in die richtige Lage befördert. Hierzu ist meist eine offene Operation notwendig. Manchmal genügt auch ein Einrichten ohne Freilegung in einem geschlossenen Verfahren unter Röntgenkontrolle. In aller Regel werden die Knochenbruchstücke mit Fremdmaterial wie Schrauben, Platten, Nägeln (Beispiel: Marknägel im Knochenmarkraum) oder Draht in der ursprünglichen Position aneinander befestigt. Dies nennt sich Osteosynthese. Meist bestehen die Fremdstrukturen zur Osteosynthese aus Metall (Titan, Edelstahl). In manchen Fällen muss ein so genannter Fixateur externe angelegt werden, ein Verbindungsgestell für gebrochene Knochen, die sich außerhalb des Körpers befindet.
Ein Drainageschlauch wird manchmal in das Operationsgebiet eingeführt, um Wundflüssigkeit abzufangen. Die Drainage kann nach wenigen Tagen wieder gezogen werden.
Nach dem Eingriff wird der Bereich mit einem Verband versorgt. Um zusätzliche Stabilität zu gewinnen, kann auch ein Gips oder eine Schienung verwendet werden. Manchmal muss auch nach einer Operation ein Extensionsverband zur Streckung des Knochens angelegt werden.
Je nach Voraussetzungen kann das Fremdmaterial, was zur Fixierung der Knochensplitter verwendet wurde, entweder im Körper belassen oder in einer weiteren Operation herausgeholt werden. Bisweilen kann auch eine Entfernung zu einem früheren Zeitpunkt notwendig sein, wenn sich durch das Material Beschwerden ergeben.
Wenn im Bruchbereich zu wenig Knochensubstanz vorhanden ist, muss eventuell Knochengewebe übertragen werden. Das Ursprungsmaterial für eine solche Knochenübertragung wird oftmals aus Beckenknochen genommen. Manchmal wird auch Fremdknochen oder Knochenersatzmaterial zur Überbrückung des Defekts verwendet.
Falls eine starke Verunreinigung oder eine Entzündung besteht, können Antibiotikaträger, beispielsweise Ketten, in den Bereich eingelegt werden. Ebenso ist es manchmal sinnvoll, das Weichgewebe erst eröffnet zu lassen (offene Wundbehandlung) und zu einem späteren Zeitpunkt zu schließen.
Wenn eine sehr starke Schädigung eines Gelenks besteht, muss es möglicherweise versteift werden (Arthrodese).
Je nach den umgebenden Strukturen, die ebenfalls geschädigt sind, können weitere Maßnahmen notwendig werden. Bisweilen können auch umfangreiche Operationsverfahren aus der plastischen Chirurgie notwendig werden.
Nicht selten zeigen sich bestimmte Befunde erst im Laufe des Eingriffs, so dass dann Maßnahmen erforderlich werden, die nicht geplant waren. Dies kann auch beim Auftreten von Komplikationen der Fall sein.
Wenn eine Operation an einem Knochenbruch erfolgt, so wird im Vorfeld der Nutzen größer als das Risiko angesehen. Dennoch können auch bei Knochenbruch-Operationen Komplikationen auftreten. Durch einen Eingriff können Strukturen in der Nähe verletzt werden. Es kann zu Blutungen, Nachblutungen und Blutergüssen kommen. Bei einer Nervenverletzung kann es zu Sensibilitätsstörungen und Lähmungserscheinungen kommen. Es kann zu Infektionen, Wundheilungsstörungen und überschießender Narbenbildung (Keloid) kommen. Fremdmaterialien können in seltenen Fällen so beansprucht werden, dass sie brechen. Durch eine eventuelle Blutstauungsmanschette können Druckschäden, wie Lähmungen, verursacht werden.
Sowohl durch eine nicht-operative Therapie als auch eine Operation beziehungsweise Nachbehandlung können verschiedene weitere Probleme verursacht werden. Durch den Druck im Verband können Schäden an Nerven und Gefäßen entstehen. Die Knochen können in einer falschen Position zueinander einheilen. Auch kann es zur Falschgelenkbildung kommen (Pseudarthrose), was die Stabilität stark einschränken kann. Manchmal kommt es zu Verschleiß, zur verminderten Beweglichkeit oder zur Steifigkeit von Gelenken.
Bei Knochenbrüchen im Kindesalter kann es zu Wachstumsproblemen kommen. Knochen und Muskeln können durch die Bewegungseinschränkung schwächer werden. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass es zum so genannten Sudeck-Syndrom kommt, bei dem der Knochen stark abgebaut wird und sich eine schmerzhafte Entzündung ergibt. Die Bildung von Blutgerinnseln ist möglich. Allergische Reaktionen jeglichen Schweregrades können auftreten.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Über 90 Prozent aller behandelten Knochenbrüche verheilen schnell und komplikationslos. Bei einigen Knochenbrüchen kommt es zu einer Verzögerung der Heilung. Im schlimmsten Fall heilt der Knochenbruch gar nicht oder es entwickelt sich eine Pseudarthrose. Zur Beschleunigung der Heilung kann eine Ultraschall-Therapie in Betracht gezogen werden.
Mit einer Ultraschall-Therapie soll
So kann bei die Heilung beschleunigt werden.
Viele Patienten fragen sich, ob sie eine Rotlichtlampe bei Knochenbrüchen einsetzen sollen. Die Behandlung mit Rotlicht gehört zu den Lichttherapien. Es ist eine Wärmebehandlung, die die Durchblutung verbessert. Sie wird häufig bei Schmerzen eingesetzt. Erkrankungen, bei denen die Rotlichtlampe eingesetzt wird, sind Arthrose, Muskelschmerzen, Fibromyalgie.
Ob eine Rotlichtlampe die Heilung von Knochenbrüchen beschleunigt, ist nicht geklärt. Dazu gibt es keine Studien. Wahrscheinlich hat die Behandlung mit einer Rotlichtlampe keine Wirkung auf die Heilungsdauer von Knochenbrüchen. Die Wärme kann nicht so tief eindringen. Wenn Patienten eine Rotlichtlampe einsetzen wollen, dann sollten sie das mit ihrem behandelnden Arzt besprechen.
Knochenbrüche der oberen Hälfte des Körpers (Arme) heilen in der Regel innerhalb von acht Wochen. Knochenbrüche in der unteren Hälfte des Körpers (Beine) brauchen ungefähr doppelt so lange zur Heilung. Während der Heilung, insbesondere in den ersten vier Wochen, ist es ganz normal, dass Schmerzen auftreten. Manchmal dauert es bis zu einem halben Jahr bis Betroffene völlig schmerzfrei sind.
Bei Kindern heilen Knochenbrüche doppelt so schnell.
Die Prognose bei einem Knochenbruch richtet sich nach dem Ort, der Art und dem Ausmaß der Schäden sowie natürlich nach der entsprechenden Therapie. In vielen Fällen heilen die Knochen nach einer Operation oder einer guten konservativen Behandlung problemlos. Die Funktion ist oft nicht oder nicht wesentlich eingeschränkt.
Dennoch lässt sich ein gutes Behandlungsergebnis nicht garantieren, insbesondere bei schweren Verletzungen mit Beteiligung umliegender Strukturen. Später sind Folgeschäden, wie an Gelenken, nicht auszuschließen. Ein weiterer operativer Eingriff kann gegebenenfalls notwendig werden.
Möglicherweise müssen Medikamente, die die Blutgerinnung hemmen, beispielsweise Marcumar® oder Aspirin®, vor der jeweiligen Operation des Knochenbruchs abgesetzt werden. Dies geschieht immer in Absprache mit dem Arzt.
Falls eine Operation unter ambulanten Bedingungen erfolgt, so sollte der Patient für 24 Stunden kein Auto mehr selbst fahren und keine Maschinen bedienen. Daher sollte er sich abholen lassen. Ebenfalls sollten bedeutsame Entscheidungen vertagt werden.
Ergeben sich stärkere Schmerzen, so können durch den Arzt Schmerzmedikamente gegeben werden.
Der betroffene Körperbereich muss einige Wochen lang besonders geschont werden. Eine Hochlagerung kann den Heilungsverlauf unterstützen. Der Bereich darf in der Zeit nicht belastet werden, möglicherweise sind Gehhilfen angezeigt. Die anderen Gelenke sollen viel bewegt werden. Krankengymnastik ist sinnvoll. Sport und andere Aktionen mit Belastungseinwirkung auf den betroffenen Körperteil sollten erst dann ausgeübt werden, wenn der Arzt keine besondere Gefährdung mehr darin sieht.
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen (unter anderem mit Röntgen) sollten gewissenhaft eingehalten werden.
Bei Besonderheiten, die auf Komplikationen hindeuten könnten, sollte der Arzt kontaktiert werden, um eine eventuell notwendige Behandlung durchzuführen.
aktualisiert am 05.09.2023